
Unser Team rund um Altlasten besteht aus dem Geologen Martin Sauer und der Geowissenschaftlerin Nina Friedsam. Die Interviewfragen hat Martin Sauer beantwortet.
Herr Sauer, Sie sind Sachverständiger für Altlasten und machen Gutachten zu Altlasten für die GBH GmbH. Wofür braucht man Altlastengutachten überhaupt?
Bei einer Altlastenuntersuchung gucke ich, ob auf einem Grundstück eine „schädliche Bodenveränderung“ vorhanden ist. Ein „schädliche Bodenveränderung“ heißt, dass einzelne Menschen oder die Allgemeinheit beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Und was kann man sich konkret unter Altlasten vorstellen?
Da geht es um Schadstoffe im Boden wie z.B. Lösungsmittel, Öl, Schwermetalle oder die aktuell viel diskutierten PFAS, also polyfluorierte Verbindungen.
Wofür braucht man ein Altlastengutachten?
Die meisten Menschen brauchen Altlastengutachten, um nachweisen zu können, dass es keine Altlasten auf ihrem Grundstück gibt. Der Begriff Altlast ist in der Bundesbodenschutzverordnung definiert, ist also ein rechtlicher festgelegter Begriff. Altlastenverdachtsflächen sind in der Regel beim zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt in einer Datenbank gespeichert. Ein solcher Vermerk mindert den Wert eines Grundstücks, was zur Folge hat, dass die Eigentümer mit einem Altlastengutachten nachweisen möchten, dass ihr Grundstück aus der Datenbank entfernt werden kann.
Wie wird ein Altlastengutachten gemacht?
Das geht schrittweise. Als erstes sollte es eine Historische Erkundung gegeben haben. Die gibt es aber häufig nicht, sondern nur einen Verdacht bei der Behörde. Dann macht man im ersten Schritt eine solche Historische Erkundung, das gehört zu unserer Arbeit. Dazu gehen wir in Archive, schauen uns Pläne an, sprechen mit Zeitzeugen und gucken dann, ob sich der Verdacht erhärtet. Wenn da was war, dann klären wir mit der Behörde, wie es weitergehen soll und machen im zweiten Schritt eine Orientierende Untersuchung. Dabei gehen wir ins Gelände und nehmen Proben, mit Bohrung oder Baggerschurf, je nach Grundstück und Zugänglichkeit.
Wie lange dauert es, bis man weiß, ob man eine Altlastenfläche hat?
Von der Historischen Recherche bis zum Ergebnis der Orientierenden Untersuchung sollte man am besten ein halbes Jahr einplanen. Oft soll es schneller gehen, aber mindestens 3-4 Monate benötigt man. Wir müssen dazu Termine in Archiven ausmachen, die Auswertung der Proben im Labor dauert, dann muss alles bewertet werden, das dauert einfach.
Wenn ich überlege ein Grundstück zu kaufen, wie kann ich einschätzen, ob ich ein Altlastengutachten brauche oder nicht? Kann ich da selbst irgendwo nachschauen?
Nachschauen kann ich als Käufer nicht, das Recht bei der Behörde nachzufragen hat nämlich nur der Grundstückseigentümer. Ich kann ihn natürlich fragen, ob er Informationen über einen Altlastenverdacht hat. Wenn er dazu nichts weiß, kann ich ihn auffordern sich diese zu besorgen. Wenn er das nicht möchte, dann würde ich Abstand vom Kauf nehmen.
Was sind denn Grundstücke, bei denen man besonders vorsichtig sein sollte?
Im städtischen Bereich, im bebauten Bereich ist der Verdacht immer naheliegend. Was aber leicht übersehen wird, sind Altablagerungen, die auch Altlasten sein können. Die sind gerne mal auf der grünen Wiese, im Wald oder auf dem Acker, das irgendeinem Dorf gehört hat und das sie als Deponie genutzt hat. Sowas kann überall vorkommen.
Das heißt man sollte in jedem Fall überprüfen, ob das Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche ist?
Ja, Überprüfen ist gut. Dazu kann man sich auch selbst im Bayernatlas im Internet die historischen Hinweise ansehen. Da hat man schonmal erste Informationen.
Was sollte man zum Thema Altlasten noch wissen?

Wenn der Altlastenverdacht sich nicht erhärtet, heißt das nicht, dass der Boden so sauber ist, dass man ihn kostengünstig entsorgen kann. Es heißt nur, dass bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Abfallrecht und Bodenschutzrecht sind hier zwei Paar Schuhe. Damit können also auch Kosten für die Entsorgung von Aushub auf mich zukommen, wenn es keine Altlastenverdachtsfläche oder Altlastenfläche ist. Das wird in einem Altlastengutachten mit vermerkt.
Auch bei einem Baugrundgutachten sollte man Schadstoffe immer mit untersuchen, wenn später ein Aushub erfolgt.
Was sind denn meine Pflichten als Eigentümer, wenn ich eine Altlastenfläche habe?
Dann hat man die Pflicht, die entsprechende Behörde zu informieren. Ich mache das als Gutachter nicht, aber die Eigentümer sollten das tun. Das ist letztendlich auch ein Selbstschutz, da die Behörde ja den Verdacht bereits hatte und das spätestens bei der Baugenehmigung wieder aufgreift. Verschweigen bringt also nichts.