Artenschutz bei Gebäudesanierungen

Portrait Melanie Diller
Biologin Melanie Diller

Unser Team zum Arten- und Naturschutz besteht aus den Biologinnen Dr. Doris Heimbucher, Melanie Diller und Natalie Weber und M.Sc. Biodiv. Klara Albert. Die Interviewfragen hat Melanie Diller beantwortet.

Frau Diller, wenn ein Gebäude saniert werden soll, was ist da im Hinblick auf den Artenschutz zu beachten?

Viele Vogel- und Fledermausarten nutzen Gebäude als Lebensraum. Sie haben hier ihre Ruhestätten, bauen Nester und ziehen ihre Jungen groß. Gerade ältere Gebäude haben viele Nischen und Spalten, Einschlupfmöglichkeiten im Traufbereich und für die Tiere zugängliche Dachböden. Die Gebäude sind ähnlich wie Felsen in der Landschaft, wo diese Tierarten oft auch vorkommen. Einige wie Haussperlinge, also Spatzen, oder Rauchschwalben sind aber auch ausgesprochene Kulturfolger, die sich an das Zusammenleben mit uns gewöhnt haben. Daneben gibt es in den Städten auch Mauersegler, Mehlschwalben, Weißstörche, Dohlen, Turm- und Wanderfalken. Auch einige Eulen wie z.B. die Schleiereule nutzen unsere Gebäude als Brutstandort und Unterschlupf. Ebenso kommen viele Fledermausarten in den Städten vor, insbesondere die Zwergfledermaus ist hinter Wandverkleidungen, in Dachböden und Spalten an den Gebäuden häufig zu finden. Oft wissen die Eigentümer gar nichts davon, weil Fledermäuse und auch viele Vögel sehr unauffällig bleiben.

Weshalb ist der Artenschutz bei Gebäudesanierungen relevant?

Alle wildlebenden Vogelarten und viele Tierarten, darunter auch alle Fledermausarten, sind in Deutschland und Europa geschützt. Sie dürfen nicht einfach vertrieben oder während der Brut, dem Winterschlaf etc. gestört werden. Die Naturschutzbehörde fordert deshalb bei gemeldeten Bauvorhaben meist eine Überprüfung in Form einer Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung ein. Aber auch, wenn nur die Fassade gedämmt, ein Balkon angebaut oder das Dach neu gedeckt wird, gelten die rechtlichen Regelungen. Es braucht also keinen Hinweis durch die Behörde, als Eigentümer ist man selbst verantwortlich, die geltenden Gesetze einzuhalten.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Tatsächlich gibt es hier mehrere Gesetze und Richtlinien, die relevant sind. Im für den Artenschutz in Deutschland wichtigsten Bundesnaturschutzgesetz ist auf nationaler Ebene festgelegt, was auch auf EU-Ebene durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) gilt. Demnach sind alle europäischen Vogelarten und alle Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL geschützt. Dabei gibt es besonders geschützte Arten, zu denen unter anderem alle heimischen Vögel, Amphibien und Reptilien gehören. Innerhalb der besonders geschützten Arten gibt es zusätzlich streng geschützte Arten, darunter alle Fledermausarten und viele selten gewordenen Tierarten.
Diese Gesetze und Richtlinien sollen den Schutz nach internationalen Standards sicherstellen und eine Antwort auf das Artensterben geben. Im Bundesnaturschutzgesetz wird konkret die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die Verletzung oder Tötung der Tiere oder Zerstörung ihrer Gelege verboten. Zudem sind erheblichen Störungen der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs- oder Aufzuchtzeiten, die zur mittel- oder langfristigen Schädigung der lokalen Population führen können, ebenfalls verboten.

Was bedeutet das für meine Gebäudesanierung?

Falls Fledermäuse oder gebäudebrütende Vögel in einem Haus vorkommen, muss man sicherstellen, dass die Verbote eingehalten werden. Die Fledermäuse dürfen nicht während des Winterschlafs oder der Jungenaufzucht gestört werden. Vögel dürfen ebenfalls nicht während der Brut gestört werden. Auch sind Verletzungen oder Tötungen der Tiere, z.B. beim Dachabdecken zu vermeiden. Tiere könnten eingeschlossen werden, wenn Fassadenplatten auf eine Mauer aufgeklebt oder Wände frisch verputzt werden. Oder die neuen Balkone versperren die Anflugbahn der Mauersegler. Die vorhandenen Nistplätze und Quartiere müssen erhalten bleiben oder ersetzt werden. Deshalb muss vorher überprüft werden, ob geschützte Tierarten am Gebäude vorkommen. Das wird mit einer Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung gemacht.

Spatzennest in Jalousie

Welche Schritte sind nötig?

Bei einer Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wird das Gebäude von außen und bei Vorhandensein eines Dachbodens oder anderer vielleicht relevanten Bereiche auch von innen auf Tiere und ihre Spuren hin untersucht. Mit Taschenlampe, Fernglas und Endoskop, zum Teil auch von Leitern oder Hubsteigern aus werden Spalten, Nischen und Mauerausbrüche überprüft. Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern ihre Kotspuren, Nistmaterialien, typische Flecken und das Potential des Gebäudes ausschlaggebend. Auch nahestehende Bäume können relevant sein, wenn durch die Baumaßnahme dort brütende Vögel gestört werden. Die Untersuchung erfolgt in ein, manchmal zwei Terminen. Zusätzlich wird in Datenbanken überprüft, welche geschützten Tierarten im Umfeld vorkommen. Mit den Ergebnissen wird ein Gutachten erstellt, das konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Manchmal sind weitere Untersuchungen nötig, z.B. Aufnahmen von Fledermäusen mit Horchboxen oder Vogelkartierungen.

Wie lange dauert eine Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung?

Das hängt vom Umfang des Bauvorhabens ab. Für kleine Häuser, z.B. Einfamilienhäuser, können wir ab Beauftragung meistens in ca. 2-3 Monaten ein Gutachten vorlegen. Bei Großprojekten mit vielen Gebäuden dauert es natürlich etwas länger.

Kann ich die Überprüfung auch selbst durchführen?

Bei Neubauten gibt es häufig kaum Spalten oder Einschlupfmöglichkeiten. Wichtig ist bei der Beurteilung immer auch umstehende Gehölze zu beachten. Viele Neubauten sind, was den Artenschutz angeht, nicht relevant.  Zudem wurden bereits viele Häuser saniert. Das ist ein Grund für den deutlichen Rückgang von Vögeln und Fledermäusen, da sie nicht mehr ausreichend Raum zum Brüten oder Unterschlupfen finden. Die früher so häufigen Haussperlinge sind so bereits auf Vorwarnliste der Roten Liste gelandet. Gerade bei Sanierungen handelt es sich meist um ältere Gebäude, die oft Quartiere und Brutplätze enthalten. Hier sollte man immer Fachleute hinzuziehen, da für eine sichere Beurteilung Fachwissen und Erfahrung nötig sind.